
ich hoffe ich bin hier richtig und Ihr könnt mir eventuell weiterhelfen.
Und zwar geht es um das neue Teilhabe Gesetz was ab dem 1.1.2017 in Kraft tritt.
Ich arbeite in einer WFBM und bekomme zusätzlich zu meinem Werkstattlohn Grundsicherung da ich meine Erwerbsminderungsrente noch nicht habe.
Bis her war es immer so das das Werkstatteinkommen an die Grundsicherung angerechnet wurde ich hatte bis her einen Freibetrag von 174, 16 Euro.
Vor ein paar Tagen bekam ich einen neuen Bewilligungsbescheid der ab 1.1.2017 gültig ist und ab da habe ich einen Freibetrag von 310,22 Euro.
Also mehr Geld ^^

Ich habe aus Neugier doch mal bei meinem netten Sachbearbeiter angerufen und nachgefragt und er sagt ihm wäre das auch aufgefallen allerdings spuckt das das System automatisch aus wenn er die Zahlen eingibt und er meinte ich sollte mich erst mal über das mehr Geld freuen.
Wenn ich im Februar 2017 den Fortzahlung Antrag stellen würde und was falsch berechnet wurde wird das eh nachberechnet bzw. muss was zurück zahlen dann. Sagte aber auch das das mit dem neuen Teilhabe Gesetz zusammenhängt und wohl alles so richtig ist

Ich habe selber ein bisschen nachgegoggelt aber leider nichts hieb und stichfestes gefunden

Unsere Sozialarbeiterin in der WFBM meinte mal zu mir das sich das mit der Erhöhung des Freibetrages eigentlich nur auf Behinderte Menschen bezieht die in Einrichtungen leben und nicht für Grundsicherungsempfänger und so.
Habt Ihr eventuell genauere Infos oder so weil würde das Geld echt gerne Behalten xD

Liebe Grüße
Dander Wolf